Antworten auf häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie viel Erdöl wird in der Region gefördert?
Aus den bestehenden Bohrungen im Feld „Römerberg-Speyer“ werden täglich in Summe bis zu 500 Tonnen Erdöl gefördert. Nach Vorliegen der Genehmigung zur Ausweitung der Produktion können mehr als 500 Tonnen pro Tag produziert werden. Geplant sind weitere Bohrungen, um die Lagerstätte besser zu erschließen.
In Schwegenheim wird derzeit kein Erdöl produziert, in Otterstadt und Offenbach laufen noch die entsprechenden Genehmigungsverfahren für mögliche Bohrungen.
Welchen Nutzen hat die Allgemeinheit von den Erdölbohrungen?
Deutschland als Industrieland braucht zwingend eine gesicherte Energie- und Rohstoffversorgung. Auch wenn die Fördermengen aus Speyer im Vergleich zum Gesamtverbrauch von Rohöl in Deutschland relativ klein sind, leisten sie dennoch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit aus heimischen Quellen. Die im Konsortium vertretenen Unternehmen zahlen Gewerbesteuern an die Kommunen und Förderabgaben an das Bundesland Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus werden sich die beteiligten Unternehmen auch in Zukunft gesellschaftlich vor Ort in Form diverser Sponsoringmaßnahmen engagieren.
Ist Erdölförderung überhaupt noch notwendig? Sollten wir nicht lieber in erneuerbare Energien investieren?
Erneuerbaren Energien kommt eine wichtige Rolle bei der zukünftigen Energieversorgung zu. Erdöl ist nicht nur als Kraftstoff oder Energieträger zu betrachten, sondern ist der eigentliche Grundstoff für diverse Produkte, die unseren Alltag bestimmen. Dazu gehören zum Beispiel Kunststoffe, Lacke und Kosmetika. Erdöl und erneuerbare Energien sind kein Widerspruch. Die Zukunft der Energieversorgung liegt unbestritten in den regenerativen Energien. Auf dem Weg dorthin ist jedoch ein verlässlicher Begleiter notwendig. Erdöl und Erdgas können einen guten Beitrag als solide Basis für die Energiewende bilden. Und sogar bei der Herstellung von Technologien für die Energiewende, wie Solarzellen oder Windkraftanlagen, kommt Erdöl zum Einsatz. Bis die erneuerbaren Energien in der Lage sind, zuverlässig ausreichende Mengen an Energie zu produzieren und alternative Industrierohstoffe verfügbar sind, wird Erdöl weiterhin einen hohen Stellenwert haben.
Wodurch unterscheidet sich Erdöl- von Geothermieproduktion?
Die Geothermie ist im Rheintal von großer Bedeutung. Im Vergleich zur Erdölförderung handelt es sich um ein recht junges und neues Verfahren. Bei der Gewinnung von Geothermie müssen deutlich größere Temperaturunterschiede zwischen dem geförderten und dem reinjizierten Medium beherrscht werden. Außerdem gibt es große Unterschiede bei den Mengen des geförderten Mediums. In der Geothermie werden Wassermengen zwischen 280 und 430 m³/h entnommen, während die Förderrate einer Erdölbohrung im Feld Römerberg-Speyer um 10 m³/h (Geothermie = bis zu 70 Sekundenliter, Erdölförderung = 2,8 Sekundenliter) liegt.
Welche Risiken bestehen beim Bohren?
Generell ist die Technik aller Anlagen so ausgelegt, dass größtmögliche Sicherheitsstandards eingehalten werden. Bevor überhaupt mit der Bohrung begonnen werden kann, wird ein Stahlrohr mit einem Durchmesser von ca. 75 Zentimetern etwa 50 Meter tief in den Boden gerammt, so dass die Grundwasser führenden Schichten gegenüber dem Bohrloch und untereinander sicher abgedichtet werden. In diesem Standrohr erfolgt dann die eigentliche Bohrung bis in eine Tiefe von über 2.000 Metern. Mehrere teleskopartig ineinander liegende Rohre werden miteinander verschraubt und jeweils nach außen mit Zement abgedichtet. Die gesamte Anlage steht auf einer wasserdicht versiegelten Betonfläche mit einem absperrbaren Entwässerungssystem.
Nach dem Abschluss der Bohrarbeiten ist nur noch das etwa zwei Meter hohe so genannte Eruptionskreuz zu sehen. Dieses besteht aus mehreren Absperrarmaturen, mit denen die Ölförderung sicher unterbrochen und gezielt gesteuert wird. Zusätzlich ist etwa 50 Meter unter der Erde im Steigrohr ein Untertagesicherheitsventil angebracht. Wenn die Steuerung ausfällt, schließt das Ventil. Die Anlage ist somit eigensicher.
Wie wird das Grundwasser geschützt?
Alle Bohrungen und Ausrüstungen werden so ausgelegt, geplant und errichtet, dass schädliche Einwirkungen auf das Grundwasser ausgeschlossen werden können. Das beginnt bereits mit der Standortwahl. Die „wasserschutzrechtliche Gefährdungsabschätzung“ vor einer Bohrung ist Gegenstand eines Betriebsplanverfahrens und geschieht in enger Abstimmung mit den Wasserbehörden. Zum Schutz von Grund- und Trinkwasser werden die oberen Bodenhorizonte bei Bohrbeginn durch ein sogenanntes Standrohr gegenüber dem Bohrloch isoliert. Des Weiteren wird das Bohrloch durch ein Verbundsystem aus Stahlrohren und Zementierung abgedichtet. Das Erdöl wird durch das innerste Produktionsrohr, das durchgängig von der Oberfläche bis zur Lagerstätte reicht, gefördert. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten kann das Bohrloch umfassend auf seine Dichtheit getestet und für weitere Schritte freigegeben werden. Um auszuschließen, dass Flüssigkeiten an der Bohrstelle in das Erdreich eindringen können, ist der gesamte Bohrplatz versiegelt und mit einem umlaufenden Rinnensystem und einer kontrollierten Fassung anfallender Flüssigkeiten (im Normalfall Niederschlagswasser) ausgestattet. Der Bereich um die Bohrung besteht aus wasserundurchlässigem Stahlbeton. Damit ist das Grundwasser auch von der Oberfläche aus geschützt. Die Dichtheit des Bohrlochs wird zudem durch Drucküberwachung der Ringräume zwischen dem Produktionsrohr und den dieses umgebenden äußeren Stahlrohren ständig kontrolliert.
Auf den beiden Produktionsplätzen in Speyer gibt es sechs Grundwassermessstellen, die regelmäßig von einem externen Gutachter begangen werden. Einmal pro Jahr werden die Messstellen von einem externen Fachlabor beprobt und analysiert. Aus den Ergebnissen erstellt der Gutachter einen Jahresbericht, mit dem gegenüber den Fachbehörden nachgewiesen werden muss, dass es keine von unseren Betriebsplätzen ausgehenden Verunreinigungen gegeben hat. Der Bericht geht an das Landesamt für Geologie und Bergbau sowie an die Untere Wasserbehörde der Stadt Speyer.
Können die Erdölbohrungen in Speyer Erdbeben auslösen?
Der Oberrheingraben ist ein Gebiet mit natürlich erhöhter Seismizität. Deshalb wurden und werden die Produktionsverfahren den geologischen Gegebenheiten der entsprechenden Lagerstätte jeweils so angepasst, dass größere Spannungen im Untergrund bei der Förderung von Erdöl vermieden werden. Um auftretende Seismizität kontinuierlich zu überwachen, wurde im Jahr 2012 ein seismisches Monitoringsystem installiert in Betrieb genommen. Im Oberrheingraben treten jedes Jahr treten rund 100 kleinere Erdbeben aufgrund natürlicher seismischer Aktivität auf. Um eine Überwachung der seismischen Aktivität unterhalb der Stadt Speyer und die genaue Zuordnung möglicher Ursachen zu gewährleisten, haben Neptune Energy und Palatina GeoCon ein seismisches Monitoring-System errichtet.
Wer haftet, wenn durch die Erdölbohrungen Schaden entsteht?
Auch in der Erdöl- und Erdgasindustrie gilt das Verursacherprinzip als Grundprinzip der Haftungsbestimmung im Schadenfall. Das Bundesberggesetz sieht in § 115 Regelungen zu Bergschäden vor. Neptune Energy in Deutschland unterhält als verantwortlicher Betriebsführer für diesen Zweck eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung. Darüber hinaus ist das Unternehmen Mitglied der Bergschadensausfallkasse. Im Übrigen wird der Nachweis des Bestehens von Versicherungsschutz mit entsprechenden Deckungssummen neben der Leistung von Sicherheiten und dem Nachweis einer ausreichenden Kapitaldeckung vom Landesamt für Geologie und Bergbau regelmäßig zur Voraussetzung von Betriebsplanzulassungen gemacht, ohne die wir keine bergrechtlichen Unternehmungen durchführen dürften. Insofern ist sichergestellt, dass wir sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere auch im Haftungsfall, jederzeit nachkommen können.
Die bergrechtliche Haftung gilt auch für eventuell auftretende Langzeitschäden. Erst wenn alle Aktivitäten der Ölförderung beendet und alle Anlagen sowie der Betriebsplatz zurückgebaut worden sind, was gemäß einem genehmigten Abschlussbetriebsplan zu erfolgen hat, wird das Bergbauunternehmen vom Bergamt aus seiner bergrechtlichen Verantwortung entlassen. Erst dann beginnt die Verjährungsfrist gemäß BGB. Die Überwachung erfolgt durch das Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz.
Warum fackeln Sie weiterhin Erdölbegleitgas ab?
Einen Teil des Erdölbegleitgases wandeln wir über Blockheizkraftwerkwerke auf beiden Betriebsplätzen in Strom und Wärme um und nutzen es für unsere eigenen Prozesse. Ein weiterer Anteil wird thermisch ohne Stromerzeugung verwertet – dies ist eine temporäre Lösung, an der wir arbeiten. Wir stellen sicher, dass die Grenzwerte gemäß der TA Luft eingehalten werden.
Wie hoch ist die Verkehrsbelastung heute und künftig?
Zurzeit wird unser Erdöl in die Raffinerie MiRO in Karlsruhe per Tanklastwagen gefahren. Bei der derzeitigen Fördermenge sind dies zehn bis 15 Tanklastwagen pro Tag.