Behördliche Verfahren

Erlaubnis und Genehmigungen

Der Bodenschatz, den die Erdöl- und Erdgasproduzenten in Deutschland täglich fördern, gehört dem jeweiligen Bundesland. Die Firmen stellen einen Antrag auf Aufsuchung oder Förderung der Rohstoffe bei den zuständigen Bergbehörden und erhalten das Recht, dies zu tun. Mit der Genehmigung geht zugleich die Pflicht einher, das Erdöl oder Erdgas gemäß der bergrechtlichen Zulassung und dem genehmigten Arbeitsprogramm zu produzieren. Für die Förderung der Rohstoffe leisten die Firmen Förderabgaben.

Erlaubnis und Bewilligung

Das Landesamt für Geologie und Bergbau mit Sitz in Mainz genehmigt und kontrolliert alle Aktivitäten in unseren Feldern in Rheinland-Pfalz. Um Rohstoffe überhaupt aufsuchen zu können, muss zunächst eine „Erlaubnis“ erteilt werden. Diese Erlaubnis gibt uns das Recht, innerhalb eines begrenzten Feldes nach Rohstoffen zu suchen. Dazu zählt auch eine Erkundungsbohrung. Um dauerhaft produzieren zu können, muss schließlich eine sogenannte Bewilligung beantragt und erteilt werden. Im Feld Römerberg-Speyer wurde diese Bewilligung für 30 Jahre erteilt.

Betriebspläne

Für alle konkreten Schritte wie etwa den Bohrplatzbau, die Bohrung oder die Errichtung eines Betriebs sind jeweils eigene Genehmigungen notwendig. Dafür werden sogenannte Betriebspläne erstellt, welche seitens der Genehmigungsbehörde zuzulassen sind. Bei all diesen Verfahren beteiligt das Landesamt unterschiedliche Fachbehörden, Städte und Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange. Im Besonderen werden hierbei die Belange des Umwelt- und Naturschutzes bei der Prüfung durch die Bergbehörde berücksichtigt.